Liebe orthodoxe Christen in Deutschland, Christus ist auferstanden!
Seine Allheiligkeit der Ökumenische Patriarch Bartholomaios hat auf eine aktuelle Anfrage wie folgt geantwortet:
„Die Kirche Christi befolgt die Aufforderung ihres Stifters ‚gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist‘ (Mt 22,21) und hat stets die hohe Verantwortung des Staates, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, anerkannt, gleichzeitig aber für sich selbst das heilige und nicht auszulöschende Recht vorbehalten, das, was sie empfangen hat, zu bewahren, ihr kirchliches Leben zu organisieren und die heiligen Sakramente (Mysterien) gemäß ihrer kanonischen und ekklesiologischen Tradition und ihrem Selbstverständnis zu feiern.
In diesem Geist hat die Kirche die jeweiligen außerordentlichen einschränkenden Maßnahmen akzeptiert, die von den einzelnen Staaten wegen der vorherrschenden Covid 19-Pandemie verhängt wurden. Die Tatsache, dass die Kirche das vorübergehende Verbot von Gottesdiensten in Anwesenheit von Gläubigen im Kirchengebäude akzeptiert hat, bedeutet aber nicht, dass sie über die orthodoxe Frömmigkeit (Glaubenspraxis) und insbesondere über das Sakrament der Sakramente ihres Lebens, die heilige Eucharistie und die Art und Weise ihrer Spendung verhandeln kann und will. Die Große Kirche Christi, das Ökumenische Patriarchat, hält unerschütterlich an der gottgebenen orthodoxen Lehre über die heilige Eucharistie fest.“
Das Wort unseres Patriarchen ist eindeutig und bringt das Selbstverständnis der Orthodoxen Kirche und aller ihrer Mitglieder auf der ganzen Welt zum Ausdruck. Allerdings sind im Zusammenhang mit der Wiederöffnung der Kirchen im Bundesgebiet staatliche Verordnungen erlassen worden, die neben den anderen Vor-sorgemaßnahmen, die wir selbstverständlich übernommen haben, so weit gehen, auch die Art und Weise der Spendung der heiligen Kommunion zu regeln, d.h. ihren Empfang mit dem Löffel aus dem Kelch zu untersagen.
Deshalb teile ich Ihnen in großer Betroffenheit mit, dass, solange die besagten staatlichen Verordnungen gelten, wir zwar alle in die Kirche gehen können, aber nicht alle zur hl. Kommunion gehen dürfen, mit Ausnahme der zelebrierenden Priester.
Dabei gelten der „Maßnahmenkatalog zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus“ vom 30. April 2020, die „Praktischen Hinweise für unsere Gläubigen“ vom 1. Mai 2020 und der „Zusätzliche Maßnahmenkatalog zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus“ vom 13. Mai 2020 uneingeschränkt bis auf weiteres.
Dieser obligatorische Ausschluss unserer Gläubigen vom Empfang der heiligen Eucharistie ist für mich die schmerzlichste und schwierigste Entscheidung, die ich in meinem vierzigjährigen Dienst als Metropolit von Deutschland treffen musste. Ich bete inbrünstig zum Herrn der Herrlichkeit, dass ich sie so schnell wie möglich rückgängig machen kann.
Bonn, 13. Mai 2020
In väterlicher Liebe
Euer Metropolit
+ Augoustinos von Deutschland
Comentários